FAQ: EU tierversuchsfrei?!

in

Ist die Kosmetik in der EU nun wirklich tierversuchsfrei?
… eine Frage die in den letzten Tagen hundertfach in mein Postfach flatterte. Ich kann die Verunsicherung verstehen und möchte daher einen zweiten Artikel zum Thema schreiben. Nachfolgend werde ich also versuchen so gut es geht auf eure Fragen einzugehen. Ergänzungen, Verbesserungen und weitere Fragen könnt ihr gerne in den Kommentaren unterbringen. 🙂 Den vorherigen Artikel indem die gesetzliche Lage erklärt wird, findet ihr hier: EU tierversuchsfrei?!

 

March, virginia - animal testing tierversuche vegan

  • Dürfen Marken von Konzernen wie L’Oréal, Procter & Gamble und Co ab sofort nicht mehr in der EU verkauft werden? Welche Produkte sind betroffen?

Die Marken wird es weiterhin in unseren Regalen geben. Das Gesetz bezieht sich auf Produkte und Rohstoffe, nicht etwa auf ganze Marken oder Konzerne. Folglich kann es passieren, dass manch neue Produktlinie nur außerhalb der EU erwerbbar ist. Betroffen sind also überwiegend Produkte mit innovativen neuen Inhaltsstoffen (zum Beispiel Anti-Aging Produkte).
Ein Beispiel: Marke A stellt drei Produkte her. P1, P2 und P3. P3 wird in einem Nicht-EU-Land an Tieren getestet. P1 und P2 sind allerdings ohne Tierversuche entstanden. Das bedeutet, dass Marke A P1 und P2 in der EU verkaufen darf. P3 jedoch nicht.
Das bedeutet auch, dass eine Tierversuchsliste mit dem neuen EU-Gesetz nicht überflüssig wird.

 

  • Sind tierische Inhaltsstoffe mit dem neuen EU-Gesetz nun auch in Kosmetikartikeln verboten?

Nein. Das Gesetz bezieht sich alleinig auf Tierversuche, nicht etwa auf Inhaltsstoffe die aus Tieren gewonnen werden oder von Tieren stammen.
Eine Liste mit vielen veganen Kosmetikprodukten findet du hier: Vegane Kosmetik 

 

  • Gilt das EU-Gesetz auch rückwirkend?

Das EU-Gesetz gilt nicht rückwirkend. Die Produkte deren Inhaltsstoffe in der Vergangenheit (also vor dem 11. März 2013)  im Tierversuch getestet wurden, dürfen nach wie vor innerhalb der EU vertrieben werden.

 

  • Wie werden die einzelnen Konzerne und deren Produkte bezüglich der neuen Tierversuchsrichtlinie kontrolliert?

Es ist leider noch unklar wie die einzelnen Ländern in der EU die Tierversuchsrichtlinie durchsetzen und kontrollieren wollen. Manche der EU-Ländern haben womöglich nicht das Wissen oder die Kapazitäten um die nötigen Maßnahmen zu ergreifen.
Sobald ich etwas dazu heraus finde, werde ich es gerne an dieser Stelle ergänzen.

 

  • Dürfen Kosmetikprodukte die nach China exportiert werden automatisch mit dem neuen EU-Gesetz nicht mehr hier verkauft werden?

In China ist es derzeit leider noch so, dass für kosmetische Produkte Tierversuche durchgeführt werden müssen. Weiteres zum Thema hier:  China: Tierversuche für Kosmetik
Theoretisch dürfen diese Produkte nun nicht mehr  in der EU verkauft werden. Wie das durchgesetzt beziehungsweise kontrolliert wird, ist aber noch ungewiss.
Das bedeutet aber auch, dass der Druck auf die chinesische Regierung mit dem EU-Gesetz größer wird. Firmen müssen sich jetzt entscheiden ob sie in China lancieren und mit welcher Produktpalette sie dies machen wollen.
Beispiele: Konzern A lanciert in China, möchte aber auch weiterhin Produkte in der EU vertreiben. Das ist nur möglich indem Konzern A die Produktpalette die er in China verkaufen möchte, nicht auch in der EU verkauft. Dies würde bedeuten, dass es für EU und China unterschiedliche Produktpaletten von Konzern A geben muss.
Konzern B hingegen möchte möglichst seine gesamte Produktpalette in der EU verkaufen und entschließt sich deshalb nicht in China zu lancieren bzw. sich vom chinesischen Markt zurückzuziehen.

 

  • Werden Kosmetikprodukte in der EU jetzt gar nicht mehr getestet?

Nach wie vor werden Kosmetikprodukte innerhalb der EU auf ihre Sicherheit geprüft. Dies geschieht allerdings mit alternativen Testverfahren, ohne dabei Tiere zu benutzen und diesen zu schaden. Informationen zur tierversuchsfreien Forschung finden sich zum Beispiel auf den Seiten der Ärzte gegen Tierversuche e.V.

 

  • Also sind jetzt alle Kosmetikartikel innerhalb der EU frei von Inhaltsstoffen die im Tierversuch getestet werden oder wurden?

Nein, leider nicht. Es gibt hier leider Ausnahmen und vermutlich noch weitere Schlupflöcher, die über die nächste Zeit ans Tageslicht kommen werden.
Wie auch schon vor dem neuen EU-Gesetz gilt auch jetzt noch: Das Testen von Inhaltsstoffen ist immer noch erlaubt, wenn der Stoff unter das Chemikaliengesetz (REACH, Toxizitätstests an Tieren) fällt. Kosmetische Inhaltsstoffe, die also nicht ausschließlich für Kosmetik (zum Beispiel Reinigungsmittel) verwendet werden, können weiterhin an Tieren getestet werden. Tatsächlich belaufen sich diese “Ausnahmechemikalien” auf 90%.
Beispiel: Wenn also ein Konzern nachweisen kann, dass ein Inhaltsstoff nicht ausschließlich für Kosmetik im Tierversuch getestet wurde, darf dieser Inhaltsstoff und das daraus resultierende fertige Produkt innerhalb der EU verkauft werden.

 

Zum Schluss bleibt mir noch zu sagen, dass es ganz bei euch liegt was ihr aus den ganzen Informationen zu diesem Thema macht. Ihr müsst euch selbst die Frage stellen was für euch ethisch oder moralisch vertretbar ist und wo ihr eure persönlichen Grenzen zieht. Für den Einen sind die Kosmetikprodukte in den Regalen der Drogerien und weiteren Geschäften nun seit dem neuen EU-Gesetz unbedenklich und greift ohne Sorge zu. Für den Anderen ist die Grenze weiter gezogen und schließt den Konzern der hinter einem Produkt steht mit ein, und wird daher vielleicht auch weiterhin nicht bedenkenlos ins Regal greifen, weil der Konzern womöglich außerhalb der EU für andere Produkte neue Inhaltsstoffe entwickelt, beziehungsweise entwickeln lässt und vielleicht auch in China verkauft.
Fakt ist: Solange es kein weltweites Verbot von Tierversuchen für Kosmetik gibt, werden weiterhin Tierversuche durchgeführt.
Und leider machen die Tierversuche für Kosmetik gerade mal 0,3 % – 0,4 % aller Tierversuche aus. Der Weg ist lang. Aber wir können ihn gehen. 

Bildquelle (Public Domain)